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Schneepflug im Schwarzwald

Winterdienst – das gibts zu beachten

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Inhalt:

Winterdienst ist ein breiter Oberbegriff zur Beseitigung des Schnees und Eises, um die Verkehrssicherheit und die Wirtschaftlichkeit in dem Außenbereich aufrecht zu erhalten. Räum- und Streupflicht ist eine Verkehrssicherungspflicht die zur Vermeidung von Unfällen dient. Grundsätzlich muss ein professionelles Winterdienst Unternehmen mit der Räumung beauftragt werden um nichts zu verpassen und die Versicherungspflicht zu erfüllen.

Es gibt Basisgrundsätze beim Winterdienst zu beachten

Bekannt ist, dass man grundsätzlich die Wege bei einem starken Schneefall räumen sollte. Oftmals gibt es allerdings Unklarheit über folgende Dinge: Was muss man alles räumen? Zu welchen Uhrzeiten muss man Räumen und wie oft sollte geräumt werden? Wie streue ich ?

a. Zu welchen Uhrzeiten muss man Räumen und wie oft sollte geräumt werden?

Geräumt werden sollte täglich zwischen 7 und 20 Uhr und an Sonn- und Feiertage erst ab 9 Uhr.

Geräumt wird regelmäßig und das abhängig von Witterungsbedingungen.
Circa 1,20 m breit, damit zwei Personen aneinander vorbei laufen können.

Grundlegend gilt dass: Straßen, Flächen, Landebahnen und Schienen im öffentlichen Raum durch einen professionellen Winterdienst geräumt werden müssen. Außerdem müssen auch Zuwege auf einem Grundstück schnee- und eisfrei sein werden, die durch Dritte, Kunden oder Lieferanten, genutzt werden. Der Schnee muss also täglich und regelmäßig zwischen 7 und 20 Uhr geräumt werden. Sonn- und Feiertage sind mit eingeschlossen. Das kann ein guter Winterdienst übernehmen. Die Uhrzeiten legt die Kommune fest. Bei der Räumung sollte man darauf achten, dass der Weg in einer ausreichenden Breite geräumt wird. Bei der Streuung muss man beachten, dass der Umwelt zuliebe zum Teil Streusalz nicht erlaubt ist und man auf Sand und Rollsplitt bzw. Granulat zurückgreifen muss. Auch hierfür regelt die Kommune die Vorgaben. Daher sollten Sie auf einen professionellen Winterdienst zurückgreifen, er kennt alle Vorgaben.

Gesetzliche Grundlage von einem Winterdienst

Es gibt kein direktes Winterdienst-Gesetz, das die winterdienstlichen Maßnahmen offiziell regelt. Stattdessen herrscht nur die Räum- und Streupflicht, die Teil der Verkehrssicherungspflicht ist.

b. Was bedeutet die verkehrssicherungspflicht konkret?

Immobilienbesitzer und auch Grundstückbesitzer sind zum räumen und streuen verpflichtet, damit Gefahren abgewendet werden und mögliche Unfälle vermieden werden können. Genauen Vorgaben darüber, welche Streumittel erlaubt sind, zu welchen Uhrzeiten genau gestreut werden darf und was man an Unterschieden bei seiner Räumung zwischen einem privaten und einem industriellen Grundstück beachten muss, regeln regional stets die Kommunen. Bau und Straßenangelegenheiten sind ein Teil von den weisungsfreien Pflichtaufgaben Kommunaler Selbstverwaltung, die man im Grundgesetz Artikel 28 Kommunen zugesprochen hat. Kommen Sie diesen Vorgaben der Räum- und Streupflicht allerdings nicht nach, führt die Unterlassung zu Schadensersatzansprüchen nach folgendem Paragraphen 823 ff. im BGB. Folgen können danach Schadenersatzansprüche mit Schmerzensgeld. Die versäumte Schneeräumung kann zudem durch die Kommunen mit Bußgeldern belegt werden.

Folgendes sollten Sie sich genau merken:

  • Auch an Sonn- und Feiertagen muss man regelmäßig räumen
  • Räum- und Streudienst ist Verkehrssicherungspflicht, diese kann bei Nicht-Einhaltung zu Schadensersatzansprüchen führen
  • Streusalz ist in einigen Kommunen verboten
  • Nehmen Sie ihren Winterdienst und die Räum- und Streupflicht ernst und beauftragen Sie damit einen professionellen Winterdienst.

Professionelle Winterdienste

Da vor allem auf großen, industriellen Grundstücken die Schneebeseitigung eine große Herausforderung sein kann, sollten Sie sich am besten an einen professionellen Winterdienst wenden.

Ein guter professioneller Winterdienst sollte die folgenden Punkte erfüllen:

a. Schnell – Wenn Witterungsbedingungen sich ändern, müssen schnelle Maßnahmen ergriffen werden. Der Winterdienst soll effizient und sehr sorgfältig arbeiten.

b. Spezialisiert sein – Streu- und Räumungsdienste sind abhängig von den Witterungsverhältnissen und der Größe eines Grundstückes. Achten Sie deshalb bei der Wahl eines professionellen Winterdienstes auf die angebotenen Einsatzzwecke.

c. Fachgerecht sein – Vertrauen Sie nur auf starke Partner, die sich mit gesetzlichen Vorgaben eines Streudienstes vor Ort auskennt und seine zu allen winterdienstlichen Maßnahmen kompetent beraten kann.
Der Winterdienst, sollte Ihre Wege sicher sowie schnell räumen. Achten sie auf umweltschonende Streudienste, die sich kompetent um Enteisen und um Auftauen kümmern und letztlich Ihr Grundstücke dadurch schützt.

Auch wenn kein konkretes Gesetz für einen Winterdienst gibt, so besteht doch die Räum- und Streupflicht bundesweit, der auch Sie als Immobilien- oder Grundstückbesitzer nachkommen müssen. Sie müssen die Straßen, Flächen und Schienen jeden Tag regelmäßig räumen lassen, auch an den Sonn- und Feiertagen. Abhängig von der Witterung und der Fläche kann der Aufwand hierbei hoch sein, dafür sollten Sie auf einen der professionellen Winterdienste setze, der sich kompetent und zuverlässig um die Beseitigung von Schnee und Eis kümmert.

Bild mit freundlicher Genehmigung von Anselm - stock.adobe.com