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Flugreisen in den Schwarzwald: Was Sie über Ihre Rechte wissen sollten

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Welche Erstattungen gibt es bei Flügen?

Der Schwarzwald ist eine der beliebtesten Urlaubsregionen Deutschlands und ein Ziel für viele Reisende, die das malerische Gebiet besuchen möchten. Wenn Sie planen, per Flugzeug in den Schwarzwald zu reisen, kann es jedoch zu unvorhergesehenen Situationen wie Flugverspätungen oder Annullierungen kommen. In diesem Fall ist es wichtig, die Fluggastrechte zu kennen und zu wissen, welche Entschädigungen oder Erstattungen Sie beanspruchen können. In diesem Artikel finden Sie einige Tipps und Informationen zu Ihren Rechten als Fluggast.

Welche Gründe kann eine Verspätung oder Annullierung haben?

Flugverspätungen oder Annullierungen können verschiedene Gründe haben. Der Grund ist wichtig, um eventuelle Ansprüche in der Flug Erstattung geltend zu machen. Ist es ein Versäumnis der Fluggesellschaft, sind die Chancen höher als bei äußeren Einflüssen.

Der wohl häufigste Grund für Verspätungen oder Ausfälle sind die Wetterbedingungen. Dichter Nebel, Stürme, Eis oder starke Winde verzögern insbesondere in den Wintermonaten oder bei Flügen über den Atlantik den Start und die Landung. Diese Verzögerungen im Flugplan können weitreichende Folgen für andere Flüge haben. Denn wird der vorgegebene Slot für Start / Landung nicht eingehalten, muss ein neuer gesucht werden.

Ebenso können die Passagiere oder auch das Flug-/Bodenpersonal die Gründe für Verspätungen sein. Streiks, überbuchte Flüge, kurzfristige Wechsel des Flugzeugs oder Unruhen an Bord sind nur ein paar Beispiele dafür.

Gibt es Unterschiede bei Kurz-, Mittel- und Langstreckenflügen?

Jein. Entscheidend für die Fluggastrechte ist vor allem, ob der Flug in der EU starten und in der EU landen wird.

Ist dies der Fall, greift die EU Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004. Sie enthält die wichtigsten Vorschriften für Entschädigungen bei Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen.

Bei einer Verspätung hängen die Art und Höhe der Entschädigung vor allem von der Dauer der Verspätung, aber auch der Entfernung des Fluges ab. Bei einer verspäteten Ankunft von 3 Stunden oder mehr am Ankunftsort stehen die Chancen für eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro gut!

Wird der Flug gestrichen, greift in der Regel der Anspruch auf volle Rückerstattung des Flugpreises. Je nach Zieldestination ist eine alternative Beförderung zum Zielort möglich – meist in Form einer Umbuchung auf einen späteren Flug der Airline.

Startet oder landet der Flug außerhalb der EU, greift diese Richtlinie nicht und Fluggäste sind auf die Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft angewiesen. Um die 120 Länder haben sich zudem dem Montrealer Abkommen verpflichtet. Dieses schützt die Rechte und Ansprüche auf Entschädigung der internationalen Passagiere. Zudem greift es auch mit einer Höhe von maximal 1.300€ pro Passagier für den Verlust oder Beschädigung von Gepäck.

Wie auch bei der EU-Verordnung spielen Entfernung des Fluges, Länge der Verspätung und äußere Umstände eine Rolle bei der Höhe der Entschädigung oder Erstattung. Das Abkommen greift bei allen Flügen, die in einem Beitrittsland starten oder landen – beispielsweise die USA und Australien. Die Verjährungsfrist für Ansprüche beträgt 2 Jahre. Pauschale Entschädigungen sind nicht vorgesehen.

Geht der neu gebuchte Flug erst am nächsten Tag, so haben Passagiere Anspruch auf eine Unterbringung im Hotel sowie Voucher für die anderweitige Beförderung mit alternativen Verkehrsmitteln.

Wie bekommt man seinen Flugpreis erstattet?

Im ersten Schritt sollte man sich bereits bei der Buchung im Klaren über die Bedingungen der jeweiligen Airline sein. Aktuelle / bevorstehende Streiks sind ebenso zu berücksichtigen wie die Qualität des Services. Schließlich möchte man seinen Urlaub genießen.

Tritt der Fall einer Annullierung oder drastischen Verspätung auf, sollte man alle Beweise und Aussagen zunächst festhalten. Ob Fotos, Dokumente, die am Flughafen ausgestellt werden oder Protokolle – all dies kann im späteren Kontakt mit der Fluggesellschaft als Beweis für eine Erstattung des Ticketpreises verwendet werden. Dieser Kontakt erfolgt meist telefonisch, per Mail oder über ein bestimmtes Kontaktformular. In diesem werden die wesentlichen Eckdaten des Fluges (Buchungsnummer, Flugdaten), des Gastes sowie des Grundes für die Anfrage abgefragt.

Bei der Beantragung gilt es, schnell und genau zu sein. Oft gibt es Fristen für eine Rückerstattung der Flugkosten. Ebenso spielt es eine Rolle, ob betroffene Passagiere eine Rückerstattung oder Entschädigung fordern.

Nun beginnt der langwierige Teil. Denn leider werden viele Fluggesellschaften mit Anträgen regelrecht überschwemmt, was die Bearbeitungszeit verlängert. Hier ist regelmäßiger Kontakt mit der Fluggesellschaft gefragt, um den aktuellen Stand der Anfrage zu überprüfen.

Die EU-Fluggastrechte scheinen eindeutig. Allerdings wird selten eine Erstattung direkt abgenickt. Airlines versuchen stattdessen mit dem Hinweis auf höhere Gewalt (Streiks) oder außergewöhnlichen Umständen (Naturkatastrophen) ihrer Verantwortung zu entgehen.

Viele Fluggäste nehmen daher die Unterstützung von Experten oder Anwälten gerne hinzu, um ihre Erstattung ohne viel Aufwand zu erhalten.

Bild mit freundlicher Genehmigung von Stefan Asal - Datacreate Asal