Wer einen Aktivurlaub im Schwarzwald plant, ist im ElzLand Hotel 9 Linden an der richtigen Adresse. Das Hotel in Elzach vereint traditionelles Handwerk und Moderne und ist Ausgangspunkt für vielfältige Aktivitäten in der Natur, beispielsweise Wanderungen und Mountainbike-Touren. Erst im September 2019 wurde das zentral gelegene Hotel eröffnet. Planen Sie einen Aktivurlaub im Schwarzwald und wählen Sie dieses Hotel als Unterkunft, werden Sie sich vielleicht fragen, wer für einen Schaden in der Unterkunft haftet, der durch einen Moment der Unaufmerksamkeit entstehen kann.
Haftung bei Schäden in der Unterkunft
Den Hahn der Dusche überdreht, vergessen, den Wasserhahn für das Badewasser abzudrehen oder ein Rotweinfleck auf dem hellen Teppich im Hotelzimmer – solche Schäden entstehen in der Unterkunft schnell. Sie glauben vielleicht, dass Sie sich zur Regulierung des Schadens an Ihre Haftpflichtversicherung wenden können. Nicht immer sind solche Schäden an der Einrichtung im Hotel oder in der Ferienwohnung durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt, da es sich um geliehene Sachen handelt. Das bedeutet, dass Sie den Schaden aus eigener Tasche bezahlen müssen. Sie sollten daher rechtzeitig vor Antritt Ihrer Urlaubsreise die Police Ihrer Haftpflichtversicherung prüfen und nachschauen, ob auch geliehene Sachen versichert sind. Kommt es jedoch zum Schaden am Gebäude, beispielsweise, wenn ein Fenster zu Bruch geht oder ein Wasserschaden den Fußboden unbrauchbar macht, kommt dafür die Haftpflichtversicherung auf.
Was Sie beim Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung beachten sollten
Die wichtigste freiwillige Versicherung ist die Privathaftpflichtversicherung, denn sie schützt Sie im Ernstfall, wenn ein Moment der Unaufmerksamkeit zu einem Schaden führt, vor dem finanziellen Ruin. Sie bietet auch passiven Rechtsschutz, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, da sie die Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt. Hier erfahren Sie mehr. Beim Abschluss der Privathaftpflichtversicherung sollten Sie unbedingt vier Dinge mitversichern:
- Mietsachschäden, beispielsweise Schäden am Inventar von Hotel oder Ferienwohnung
- Forderungsausfalldeckung, wenn Ihnen eine andere Person einen Schaden zufügt
- Gefälligkeitsschäden, wenn Sie einem Freund helfen und dabei ein Schaden entsteht
- Absicherung im Ausland, wenn Sie sich im Urlaub oder beruflich dort aufhalten.
Sie sollten bei der Versicherungssumme nicht sparen, da die Schadenshöhe, wenn mehrere Personen geschädigt werden, beträchtlich sein kann. Möchten Sie die Beiträge reduzieren, können Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren.
Schäden, die nicht durch die Haftpflicht ersetzt werden
Schäden, die durch Fahrlässigkeit an Ihrem Eigentum entstehen, beispielsweise, wenn Ihnen das Smartphone herunterfällt oder Ihr Sohn Ihre Kamera fallen lässt, sind nicht durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt. Auch Schäden, die anderen Personen durch Tätigkeiten oder Hobbys entstehen, beispielsweise, da Sie mit Ihrem Mountainbike in ein geparktes Auto stürzen, werden nicht übernommen. Ebenso sind sogenannte Allmählichkeitsschäden oder Schlüsselverluste bei gemieteten Objekten wie Ferienwohnungen oder Hotels nicht versichert. Rechtzeitig vor Ihrem Urlaub sollten Sie solche Schäden mitversichern.
Warum eine Haftpflichtversicherung bei Aktivitäten im Urlaub sinnvoll ist
Bei Aktivitäten im Urlaub kann es schnell durch Unaufmerksamkeit dazu kommen, dass Sie einer anderen Person einen Schaden zufügen. Ein Zusammenprall mit einem Wanderer beim Fahren mit dem Mountainbike, ein Sturz durch eine nicht ausreichende Sicherung beim Klettern, bei dem Sie mit einer anderen Person zusammenstoßen, aber auch Schäden an der Ferieneinrichtung passieren schnell. Um sich vor den finanziellen Folgen zu schützen, sollten Sie auf die Haftpflichtversicherung nicht verzichten. Sie sollten darauf achten, dass solche Schäden im Versicherungsschutz enthalten sind.